Justizverwaltungsvorschriften SucheInhalt systematischÜbersicht der Aktenzeichen 9100Beziehungen Deutschlands zum Ausland im allgemeinen 04.12.1998Entwicklungszusammenarbeit; a) Richtlinien für die Beurlaubung von Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (Ewz-Beurlaubungsrichtlinien), b) Richtlinien für Reisen von Beschäftigten des LandesNordrhein-Westfalen, die im Auftrage der Bundesregierung für kurze Zeit in Entwicklungsländern als Gutachter oder Sachverständige tätig werden (Ewz-Reiserichtlinien) RV d. MJM 4. Dezember 1998 (9100 - I B. 1) in der Fassung vom 09. April 2001