Justizverwaltungsvorschriften
Neufassung der Generalaktenverfügung für die Justizverwaltung
AV d. JM vom 6. Juni 1974 (1450 - I B. 11) - JMBl. NW S. 145 -
Die Landesjustizverwaltungen und der Bundesminister der Justiz haben eine bundeseinheitliche Neufassung der Anweisung für die Verwaltung des Schriftguts in Justizverwaltungsangelegenheiten - Generalaktenverfügung - vom 4. Dezember 1952 und des Generalaktenplans (§ 2 der Generalaktenverfügung) sowie des Verzeichnisses der außerdeutschen Länder (Anlage zum Generalaktenplan) beschlossen.
Aus diesem Anlass ist die Generalaktenverfügung mit Generalaktenplan und Verzeichnis der außerdeutschen Länder in Loseblattform neu gedruckt worden. Der Neudruck geht den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden und Einrichtungen des Landes in der erforderlichen Zahl gesondert zu.
Die Neufassung der Generalaktenverfügung mit Generalaktenplan und Verzeichnis der außerdeutschen Länder tritt für den Bereich der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen am 1. Juli 1974 in Kraft.
Die AVen vom 11. 3. 1953 (JMBl. NW S. 76), 21. 6. 1963 (JMBl. NW S. 161) und 11.6.1965 (JMBl. NW S. 145) werden aufgehoben.