Einrichtung von Kammern für Handelssachen

AV d. JM vom 24. September 2012 (3233 - I. 3)
- JMBI. NRW S. 282 -

 

I.

Aufgrund des § 93 Abs. 1 GVG wird mit Wirkung vom 01.12.2012 bei dem Landgericht Bochum eine weitere Kammer für Handelssachen (4. Kammer für Handelssachen) für dessen Bezirk gebildet.
 

II.

Diese AV tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.