Einrichtung von Kammern für Handelssachen

AV d. JM vom 27. Juli 2016 (3233 - I. 3)
- JMBI. NRW S. 235 -

 

I.

Aufgrund des § 93 Abs. 1 GVG wird mit Wirkung vom 01.09.2016 bei dem Landgericht Bochum eine sechste Kammer für Handelssachen für dessen Bezirk gebildet.

II.

 In-Kraft-Treten

Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.