Justizverwaltungsvorschriften
Einrichtung von Kammern für Handelssachen
AV d. JM vom 27. Juli 2016 (3233 - I. 3)
- JMBI. NRW S. 235 -
I.
Aufgrund des § 93 Abs. 1 GVG wird mit Wirkung vom 01.09.2016 bei dem Landgericht Bochum eine sechste Kammer für Handelssachen für dessen Bezirk gebildet.
II.
In-Kraft-Treten
Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.