Justizverwaltungsvorschriften
Hinweise zu Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Freistellung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Land NRW
RV d. JM vom 8. Dezember 2017 (2000 - Z. 506)
Den gemeinsamen Runderlass der Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz vom 15. September 2017 (MBL.NRW. S. 847/SMBl. NRW. 203033) gebe ich für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz zur Beachtung bekannt.