Justizverwaltungsvorschriften
Einrichtung von Kammern für Handelssachen
AV d. JM vom 31.08.2018 (3233 - I. 3)
- JMBI. NRW S. 231 -
I.
Aufgrund des § 93 GVG wird mit Wirkung zum 1. Januar 2019 bei dem Landgericht Bochum eine siebte Kammer für Handelssachen für dessen Bezirk gebildet.
II.
Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.