Zentrale
Beratungsstelle für steuerliche
Angelegenheiten im Justizvollzug
RV d. JM vom 15.08.2022
(5122 - IV. 73)

1.

Einrichtung

Die „Zentrale Beratungsstelle für steuerliche Angelegenheiten im Justizvollzug“ ist eine zentrale Organisationseinheit im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sie hat ihren Sitz in der Justizvollzugsanstalt Remscheid.

 

2.

Aufgaben

Die „Zentrale Beratungsstelle für steuerliche Angelegenheiten im Justizvollzug“ dient der Beratung und Unterstützung der Justizvollzugseinrichtungen des Landes (Justizvollzugsanstalten, Jugendarrestanstalten und Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen) in steuerrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts. Ihr obliegen im Einzelnen folgende Aufgaben:

 

  • Fachliche Beratung und Unterstützung der Justizvollzugseinrichtungen in steuerrechtlichen Fragen und bei der Haushaltsaufstellung,
  • Erstellung und Aktualisierung von Steuerkonzepten und Arbeitshilfen,
  • Konzeption und Durchführung von fachbezogenen Fortbildungen,
  • Erstellung von steuerlichen Stellungnahmen,
  • Unterstützung bei Steuererklärungen,
  • Betreuung der Justizvollzugseinrichtungen bei Betriebsprüfungen,
  • Mitwirkung bei der Prüfung der Prüfungsberichte der Steuerbehörden
  • Unterstützung der Justizvollzugseinrichtungen bei der Prüfung von Steuerbescheiden,
  • fachliche Beratung und Teilnahme an fachbezogenen Dienstbesprechungen mit dem Ministerium der Justiz und
  • Mitwirkung bei Geschäftsprüfungen.

 

3.

Organisation

 

3.1

Die „Zentrale Beratungsstelle für steuerliche Angelegenheiten im Justizvollzug“ ist organisatorisch der Justizvollzugsanstalt Remscheid angegliedert. Die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsanstalt ist Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter der in der Beratungsstelle eingesetzten Bediensteten (Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten). Die fachliche Beratung der Justizvollzugseinrichtungen und des Ministeriums der Justiz erfolgt durch die in der Beratungsstelle eingesetzten Fachkräfte. Näheres regelt der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan der Justizvollzugsanstalt.

 

3.2

Die Bediensteten der Beratungsstelle führen im Schriftverkehr die Bezeichnung „Zentrale Beratungsstelle für steuerliche Angelegenheiten im Justizvollzug“. Die Leiterin oder der Leiter der Beratungsstelle führt im Schriftverkehr den Zusatz „Die Leiterin“ bzw. „Der Leiter“, die weiteren Bediensteten zeichnen „im Auftrag“.

 

3.3

Die Fachaufsicht obliegt dem Ministerium der Justiz.

 

4.

Personal

Das Ministerium der Justiz bestellt die Leiterin bzw. den Leiter der Zentralen Beratungsstelle.

 

Die Besetzung der übrigen Stellen der Zentralen Beratungsstelle in der Laufbahngruppe 2,1. Einstiegsamt, erfolgt durch die Leiterin bzw. den Leiter der Justizvollzugsanstalt Remscheid im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz.

 

5.

Diese Rundverfügung tritt am 15.08.2022 in Kraft.