Zentralstelle BOS-Funk

AV d. JM vom 28.12.2022 (4434 - IV. 48)
- JMBl. NRW S. 251 -

 

1

Einrichtung

In der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ist die Zentralstelle BOS-Funk (ZBF) eingerichtet.

 

2

Zielsetzung

Die Einrichtung der Zentralstelle dient der Bündelung des erforderlichen Fachwissens und der damit einhergehenden Aufgaben für die Nutzung des analogen Betriebsfunks und des Digitalfunk BOS für die Justizvollzugseinrichtungen, der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

 

3

Aufgaben

Der ZBF obliegen die folgenden Aufgaben:

 

3.1

Ganzheitliche Betreuung des landesweiten justizeigenen analogen Betriebsfunks nach Aufgabenzuweisung durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, einschließlich der Mitwirkung bei Planung und Aufbau von Objektfunkanlagen.

 

3.2

Gemäß Betriebskonzept Digitalfunk BOS in NRW nimmt die ZBF die Aufgaben der Vorhaltenden Stelle für alle Justizbehörden wahr.

 

Darüber hinaus ist die ZBF als zentrale taktisch-technische Betriebsstelle erste Anlaufstelle für die örtlich taktisch-technischen Betriebsstellen (ÖTTB) im Digitalfunk BOS. Die Belange der ÖTTB werden im Sinne der Kommunikationsbeziehungen des Betriebskonzeptes Digitalfunk BOS in NRW durch die ZBF gegenüber der Autorisierten Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW)) vertreten. Hier sind besonders folgende Aufgaben hervorzuheben:

 

- Justizspezifische Programmierung der Endgeräte in Zusammenarbeit mit dem LZPD NRW

- Sperrung von BOS Sicherheitskarten und Endgeräten

- Beschaffung von BOS Sicherheitskarten

- Rufgruppenanforderung.

 

3.3

Einziehung abgängiger bzw. defekter Endgeräte sowie Sicherstellung  einer fachgerechten Entsorgung, insbesondere von Endgeräten des Digitalfunks BOS.

 

3.4

Unterstützung bei der Bedarfsermittlung und Beschaffung von Endgeräten nebst Zubehör für den analogen Betriebsfunk und den Digitalfunk BOS.

 

3.5

Durchführung des Reparaturprozesses von Endgeräten nebst Zubehör für den analogen Betriebsfunk und den Digitalfunk BOS.

 

3.6

Unterstützung bei Servicefällen im analogen Betriebsfunk.

 

3.7

Anfrage-, Anforderungs- und Störungsmanagement sowie Kommunikationsplanung im Digitalfunk BOS im Sinne des Nutzungshandbuch Digitalfunk BOS NRW.

 

3.8

Beratung und Unterstützung bei der Umstellung des analogen Betriebsfunks auf den Digitalfunk BOS.

 

3.9

Teilnahme an

- Projektgruppensitzung Digitalfunk BOS in der Justiz NRW beim Ministerium der Justiz des Landes NRW

- Jour Fixe Digitalfunk BOS des Ministeriums des Innern des Landes NRW

- Regelmäßiger Informationsaustausch mit der Autorisierten Stelle des Landes NRW, dem Institut der Feuerwehr NRW und der Justiz NRW

- Redaktionssitzungen zum Nutzungshandbuch Digitalfunk BOS NRW

- Justizinternen Workshops Digitalfunk BOS in der Justiz NRW.

 

4

Organisation

Die ZBF ist der Leiterin oder dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne unmittelbar unterstellt. Sie oder er ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der in der ZBF eingesetzten Bediensteten und Beschäftigten.

Die Bediensteten der ZBF führen im Schriftverkehr die Bezeichnung „Die Leiterin/ Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, Zentralstelle BOS-Funk“. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem Ministerium der Justiz.

 

5

Personal

Die in der ZBF eingesetzten Bediensteten und Beschäftigten dürfen nicht zugleich mit Aufgaben des Beauftragten für den Haushalt (§ 9 LHO, VV Nr. 1.4 zu § 55 LHO) betraut werden. Die Vorgaben zur Personalrotation in § 21 KorruptionsbG sind zu beachten.

 

6

Beteiligung

In Beschaffungsangelegenheiten arbeitet die ZBF mit der Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug zusammen.

Im Übrigen beteiligt die ZBF die Justizbehörden bei der Bearbeitung von Grundsatz- und, soweit im Sinne kollegialer Zusammenarbeit geboten, von Einzelangelegenheiten, insbesondere vor Einleitung von Vergabeverfahren bei Bedarfsfeststellungen, aber auch bei der Vorbereitung von Beschaffungsmaßnahmen (z. B. Erstellung von Leistungsbeschreibungen) und bei deren Durchführung. Das Ministerium der Justiz ist im gebotenen Umfang zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt schriftlich, fernmündlich oder im Rahmen von regelmäßigen und anlassbezogenen Dienstbesprechungen.

 

7

In-Kraft-Treten

Diese AV tritt am 28.12.2022 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die AV vom 23.06.2010 (7432 – IV. 1) außer Kraft.