Justizverwaltungsvorschriften
Sicherheit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Statistische Erfassung von Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen
RV d. JM vom 21. März 2025 (2344-Z.247)
1.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (GV) führen zu den ihnen erteilten Aufträgen jahrgangsweise eine elektronische Registrierung der gegen sie gerichteten Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe nach folgendem Muster durch:
a) |
Beleidigung, versuchte Nötigung |
DR-Nr.: |
Datum: |
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davon der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen |
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davon der Dienstbehörde zur Erstattung einer Strafanzeige gemeldet |
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davon durch die Dienstbehörde zur Anzeige gebracht |
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davon durch GV selbst Strafantrag gestellt |
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b) |
Bedrohung ohne Waffe ( mit einfacher körperlicher Gewalt aber auch mit Gegenständen des Alltags, Werkzeugen, Sportgeräten pp.) |
DR-Nr.: |
Datum: |
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davon der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen |
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davon der Dienstbehörde zur Erstattung einer Strafanzeige gemeldet |
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davon durch die Dienstbehörde zur Anzeige gebracht |
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davon durch GV selbst Strafantrag gestellt |
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c) |
Bedrohung mit Hieb- und Stoßwaffe (Messer, Schlagstock pp) oder einem scharfen Hund |
DR-Nr.: |
Datum: |
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davon der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen |
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davon der Dienstbehörde zur Erstattung einer Strafanzeige gemeldet |
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davon durch die Dienstbehörde zur Anzeige gebracht |
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davon durch GV selbst Strafantrag gestellt |
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d) |
Bedrohung mit Schusswaffe (auch Anscheinswaffe) |
DR-Nr.: |
Datum: |
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davon der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen |
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davon der Dienstbehörde zur Erstattung einer Strafanzeige gemeldet |
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davon durch die Dienstbehörde zur Anzeige gebracht |
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davon durch GV selbst Strafantrag gestellt |
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2.
Die RV tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig wird die Rundverfügung vom 8. Februar 2017 (2344-Z.247) aufgehoben.