Sicherheit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Statistische Erfassung von Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen

RV d. JM vom 21. März 2025 (2344-Z.247)

 

1.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (GV) führen zu den ihnen erteilten Aufträgen jahrgangsweise eine elektronische Registrierung der gegen sie gerichteten Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe nach folgendem Muster durch:

 

a)

Beleidigung, versuchte Nötigung

DR-Nr.:

Datum:

 

davon der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen

 

 

 

davon der Dienstbehörde zur Erstattung einer Strafanzeige gemeldet

 

 

 

davon durch die Dienstbehörde zur Anzeige gebracht

 

 

 

davon durch GV selbst Strafantrag gestellt

 

 

b)

Bedrohung ohne Waffe ( mit einfacher körperlicher Gewalt aber auch mit Gegenständen des Alltags, Werkzeugen, Sportgeräten pp.)

DR-Nr.:

Datum:

 

davon der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen

 

 

 

davon der Dienstbehörde zur Erstattung einer Strafanzeige gemeldet

 

 

 

davon durch die Dienstbehörde zur Anzeige gebracht

 

 

 

davon durch GV selbst Strafantrag gestellt

 

 

c)

Bedrohung mit Hieb- und Stoßwaffe (Messer, Schlagstock pp) oder einem scharfen Hund

DR-Nr.:

Datum:

 

davon der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen

 

 

 

davon der Dienstbehörde zur Erstattung einer Strafanzeige gemeldet

 

 

 

davon durch die Dienstbehörde zur Anzeige gebracht

 

 

 

davon durch GV selbst Strafantrag gestellt

 

 

d)

Bedrohung mit Schusswaffe (auch Anscheinswaffe)

DR-Nr.:

Datum:

 

davon der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen

 

 

 

davon der Dienstbehörde zur Erstattung einer Strafanzeige gemeldet

 

 

 

davon durch die Dienstbehörde zur Anzeige gebracht

 

 

 

davon durch GV selbst Strafantrag gestellt

 

 

 

 

2.

Die RV tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig wird die Rundverfügung vom 8. Februar 2017 (2344-Z.247) aufgehoben.