Organisationsstatut der Zentralstelle für Berufliche Integration
im Justizvollzug

AV d. JM vom 17. Juli 2026 (4446 - IV. 36)
- JMBl. NRW S. 365 -

 

1

Allgemeines

 

Die Zentralstelle für Berufliche Integration im Justizvollzug (ZBI) ist als zentrale Organisationseinheit im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen in der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel eingerichtet.

 

2

Zielsetzung

 

Sie dient der landesweiten Koordination der Maßnahmen der beruflichen Bildung, der Arbeitsangebote der Justizvollzugsanstalten sowie des Arbeitsbetriebswesens gemäß den Vorgaben des Ministeriums der Justiz.

 

3

Aufgaben

 

3.1

Der Zentralstelle für Berufliche Integration im Justizvollzug obliegt die Betreuung und Beratung der Justizvollzugsanstalten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Förderung der berufsbezogenen Beschäftigung der Inhaftierten und in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten nach den Vollzugsgesetzen des Landes Nordrhein-Westfalen und den dazu erlassenen Regelungen, insbesondere den Richtlinien für die Abteilung Berufliche Integration in den Justizvollzugsanstalten (RABI) (RV des JM vom 25. Juni 2025 (4446-IV.37). Darüber hinaus berät und unterstützt sie das Ministerium der Justiz bei der zentralen Steuerung des Fachgebietes.

 

3.2

Im Einzelnen sind ihr die folgenden Aufgabenbereiche zur eigenständigen Wahrnehmung übertragen:

 

3.2.1

Mitwirkung bei der Planung von beruflichen Bildungsmaßnahmen,

 

3.2.2

Mitwirkung bei der Planung und Einrichtung von Betrieben und von arbeitstherapeutischen Maßnahmen,

 

3.2.3

Erarbeitung von Standards und Durchführung regelmäßiger Dienstbesprechungen mit den mit Aufgaben der Koordination der beruflichen Bildung in den Justizvollzugsanstalten betrauten Bediensteten.

 

3.2.4

Planung und Weiterentwicklung der Produkte der in den Justizvollzugsanstalten eingerichteten Betriebe, insbesondere des Haftraum- und Büromöbelprogramms, Veranlassung der erforderlichen Produktzertifizierungen sowie Steuerung der Produktion und der notwendigen Logistik,

 

3.2.5

Zusammenfassung, Auswertung sowie Priorisierung der den Bereich der beruflichen Bildung und des Arbeitsbetriebswesens betreffenden Haushaltsanmeldungen der Justizvollzugsanstalten,

 

3.2.6

Bedarfsermittlung und Mitwirkung bei zentralen Beschaffungsverfahren,

 

3.2.7

Beratung bei der Beschaffung und Verwertung von Maschinen,

 

3.2.8

Verfahrenspflege der Online-Vertriebsplattform „knastladen.de“ nach den Vorgaben der im Ministerium der Justiz für Justizkommunikation zuständigen Stelle,

 

3.2.9

flächendeckendes Marketing für die in den Betrieben des nordrhein-westfälischen Justizvollzuges hergestellten Produkte und Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen, wie z. B. dem NRW-Tag,

 

3.2.10

Beratung von Kunden innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung bei der Planung der Einrichtung mit Produkten aus dem Büromöbelprogramm,

 

3.2.11

Erhebung, Auswertung und Aufbereitung der Daten betreffend die Beschäftigung sowie das Arbeitsbetriebswesen,

 

3.2.12

anlassbezogene Begehung der in den Justizvollzugsanstalten eingerichteten Betriebe und fachliche Beratung bei der Umsetzung der für diese geltenden Regelungen und Vorgaben,

 

3.2.13

Beratung in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung in Kooperation mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen,

 

3.2.14

Zusammenarbeit mit den Verfahrenspflegestellen für die im Aufgabenbereich eingesetzten Fachverfahren,

 

3.2.15

Unterrichtung der Justizvollzugsanstalten über aus-, weiterbildungs- und beschäftigungsrelevante Sachverhalte,

 

3.2.16

Durchführung regelmäßiger Dienstbesprechungen mit den Leitungen der Abteilungen Berufliche Integration der Justizvollzugsanstalten und anlassbezogener Dienstbesprechungen mit Betriebsleitungen der verschiedenen Gewerke,

 

3.2.17

Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die in den Abteilungen Berufliche Integration eingesetzten Bediensteten.

 

4

Organisation

 

4.1

Die Zentralstelle für Berufliche Integration im Justizvollzug ist der Leitung der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel unmittelbar unterstellt. Diese ist Dienstvorgesetzte des dort eingesetzten Personals. Näheres regelt der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel.

 

4.2

Die Bediensteten und Beschäftigten der Zentralstelle führen im Schriftverkehr die Bezeichnung „Die Leiterin/Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel, Zentralstelle für Berufliche Integration im Justizvollzug“.

 

4.3

Die Fachaufsicht obliegt dem Ministerium der Justiz.

 

5

Personal

 

5.1

Das Personal der Zentralstelle für Berufliche Integration im Justizvollzug wird durch die Leitung der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel im Benehmen mit dem Ministerium der Justiz ausgewählt.

 

5.2

Die Angehörigen der Zentralstelle für Berufliche Integration im Justizvollzug sind im notwendigen Umfang für ihre Tätigkeit zu schulen und bedarfsgerecht fortzubilden. Sie sollen ausschließlich mit Aufgaben dieser Zentralstelle betraut werden.

 

6

Beteiligungen

 

6.1

Die Zentralstelle für Berufliche Integration im Justizvollzug unterrichtet das Ministerium der Justiz über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und stimmt das Vorgehen entsprechend ab.

 

6.2

Die Zentralstelle für Berufliche Integration im Justizvollzug beteiligt die Justizvollzugsanstalten bei der Bearbeitung von Grundsatz- und, soweit im Sinne kollegialer Zusammenarbeit geboten, von Einzelangelegenheiten.

 

7

In-Kraft-Treten

Diese AV tritt am 17.07.2026 in Kraft, zum gleichen Zeitpunkt tritt die AV d. JM vom 23. November 2007 (4446 - IV. 36) - JMBI. NRW 2008 S.10 - außer Kraft.