Mitteilung an die Landeszentralbank-Zweiganstalten
über die Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren
RV d. JM vom 1. Dezember 1976 (5222 - I B. 15)

Nachstehenden im MBl. NW. S. 448 veröffentlichten Runderlass des Finanzministers vom 1.3.1973 (SMBl. NW. 632) gebe ich für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung zur Beachtung bekannt:

"Zur Unterrichtung der zuständigen Stellen der Deutschen Bundesbank (Landeszentralbank-Zweiganstalten) über die Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren bitte ich im Interesse einer einheitlichen Handhabung entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Finanzen und der Deutschen Bundesbank ab sofort folgendes zu beachten:

1
Wenn Kassen oder andere zur Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren ermächtigte Stellen sich erstmals zu Lasten des Landeszentralbank-Girokontos Nr. 30001521 der Landeshauptkasse bei der Landeszentralbank-Zweiganstalt Düsseldorf verstärken, unterrichtet der Finanzminister die Landeszentralbank-Zweiganstalt Düsseldorf.

2
Wenn Kassen oder andere zur Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren ermächtigte Stellen sich erstmals zu Lasten des Landeszentralbank-Girokontos einer anderen Kasse verstärken, unterrichtet die Dienststelle, zu der diese Kasse gehört, die das Girokonto führende Landeszentralbank-Zweiganstalt.

3
Die nach den Nummern 1 und 2 benachrichtigten Landeszentralbank-Zweiganstalten unterrichten ihrerseits die Landeszentralbank- Zweiganstalt, bei der die sich verstärkende Kasse oder andere Stelle ihr Girokonto führt.

4
Gleiches gilt, wenn Kassen nicht mehr am Verstärkungsauftragsverfahren teilnehmen oder wenn die einer anderen Stelle erteilte Ermächtigung zur Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren widerrufen oder geändert wird."