Aufbewahrung der Habe der Gefangenen
hier: Kennzeichnung und Beschaffung der Plomben
(Nr. 14 der Kammerordnung)
RV d. MIJ vom 7. Oktober 1998 (4513 - IV B. 8)
in der Fassung d. JM vom 4. Juli 2024 (4513-IV.8)


l.

Für die Sicherung der Habe der Gefangenen sind Doppelbördel-Stahlblechplomben mit folgender Einprägung zu verwenden.
Vorderseite:

          JVA
          Kurzbezeichnung der Justizvollzugsanstalt,
          ein Buchstabe als Kennzeichen der Serie,
          NW
          z.B. JVA
                 AC -A = Justizvollzugsanstalt Aachen Serie A NW
                 Rückseite:
                 Laufnummer von l bis 99999

Die für die einzelnen Justizvollzugsanstalten des Landes festgesetzten Kurzbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage (Fn 6) (Fn 7). Falls Änderungen dieser Kurzbezeichnungen erforderlich werden sollten, bitte ich mir zu berichten.

2.

Das Plombenverfahren ist mit Plomben der Serie A zu beginnen und erst nach Erschöpfung der Laufnummern dieser Serie (l bis 99999) mit den folgenden Buchstaben des Alphabets fortzusetzen. In einer Liste ist festzuhalten, welche Serien und Laufnummern jeweils beschafft worden sind. Bei der Verwendung der Plomben auf den Kleiderkammern braucht die Zahlenfolge der Laufnummern nicht eingehalten zu werden. Es empfiehlt sich, bei Justizvollzugsanstalten mit mehreren Kleiderkammern (z. B. Männerhaus, Frauenhaus, wirtschaftlich abgeschlossene Jugendarrestanstalten) jeder Kammer Plomben einer bestimmten Zahlenreihe zuzuteilen und dies in einer Liste zu vermerken. Die Plomben sind je nach Art des Behältnisses mit Plombendraht oder Plombenschnur zu befestigen.

3.

Die Belieferung der Justizvollzugsanstalten des Landes mit Plomben der bezeichneten Art und Einprägung und den passenden Plombenzangen sowie mit Plombendraht und Plombenschnur erfolgt durch die Firma Ewald Todt GmbH, Konstantinstraße 58, 41238 Mönchengladbach. (Fn 3) (Fn 7)

Die Firma hat die technischen Vorkehrungen getroffen, dass Plomben einer Serie nicht die gleiche Laufnummer aufweisen können. Die Plomben werden in Kartons von 5000 oder 1000 Stück, jeweils in laufender Zahlenfolge, geliefert. Gebinde von 1000 Stück sind wegen der höheren Verpackungskosten und eines Kleinmengenzuschlages in der Regel nur für kleinere Vollzugseinrichtungen (z. B. Außenstellen) zu beschaffen.

Bei der Bestellung der Plomben ist zu beachten, dass die Lieferfirma bei erstmaliger Auftragserteilung und bei notwendiger Änderung der Gravur der Plomben (z. B. bei Änderung der Kurzbezeichnung der Justizvollzugsanstalt oder des Kennzeichens der Serie) längere Zeit für die Anfertigung des entsprechenden Prägewerkzeugs benötigt.

Plomben mit auslaufender Kurzbezeichnung sind aufzubrauchen.

4.

Für die Anfertigung des Prägewerkzeugs für die Gravur der Plomben berechnet die Lieferfirma ihre Selbstkosten. Die Vereinbarung der jeweiligen Preise für die von der Fa. Todt zu beziehenden Artikel sowie der Liefer- und Zahlungsbedingungen obliegt der Leiterin/dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel, Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug, die den Justizvollzugsanstalten des Landes die Preise und sonstigen Bedingungen unmittelbar mitteilen wird. (Fn 4)

5.

Die Beschaffungskosten sind aus den Haushaltsmitteln bei Kap. 04 410 Tit. 511 60 (unter EPOS.NRW Sachkonto 6290010090) zu bestreiten. (Fn 1) (Fn 2) (Fn 7)

6.

Die RV vom 14. August 1996 (4513 - IV B. 8) wird aufgehoben.


Fußnoten :

   Fn1: Geändert durch Rotzettel

   Fn2: Redaktionelle Änderung vom 11.10.2002

   Fn3: Redaktionelle Änderung vom 23.02.2007

   Fn4: Geändert durch RV d. JM vom 26.11.2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2008

   Fn5: Geändert durch RV d. JM vom 07.09.2010

   Fn6: Redaktionelle Änderung vom 25.07.2012

   Fn7: Geändert durch RV d. JM vom 4. Juli 2024 (4513 – IV. 8). Diese RV tritt sofort in Kraft.