Außerordentliche Zuwendungen und Belobigungen
an Beamte, Angestellte und Arbeiter
in der Justizverwaltung
RV d. JM vom 21. August 1995 (2103 - I C. 15)

I.


Haben sich Beamte, Angestellte oder Arbeiter bei einem besonderen Vorkommnis freiwillig über den Rahmen der Dienstpflichten hinaus eingesetzt und dabei ein besonders umsichtiges und mutiges Verhalten gezeigt, behalte ich mir eine Belobigung bzw. außergewöhnliche Zuwendung vor.

Ich bitte, mir über das besondere Vorkommnis zu berichten und insbesondere die Umstände darzulegen, die die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllen.

II.


Die Rundverfügung vom 6. August 1955 (2103 - I C. 15) hebe ich auf.