Justizverwaltungsvorschriften
Verzeichnis der Vollzugsanstalten
RV d. JM vom 17. November 2010 (1410 - IV. 14)
Die federführende Bearbeitung des Verzeichnisses der Vollzugsanstalten in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland obliegt dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Verzeichnis soll jährlich aktualisiert werden. Zu diesem Zweck berichten die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten dem Justizministerium zum 10.03. eines jeden Jahres über die bis dahin eingetretenen Veränderungen; Fehlanzeige ist erforderlich.
Die RV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird die RV vom 8. Januar 1993 (1410 - IV B. 14) aufgehoben.