Justizverwaltungsvorschriften
Geschäftsanweisung für die Arbeitsverwaltung der
Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (GAV)
RV d. JM vom 26. November 2010 (4446 - IV. 35)
Die Geschäftsanweisung für die Arbeitsverwaltung der Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (GAV) erscheint als Sonderdruck und kann bei der Justizvollzugsanstalt Willich I, Postfach 1204, 47860 Willich bezogen werden.
Vom Abdruck des Textes wurde daher abgesehen.
Die Geschäftsanweisung für die Arbeitsverwaltung der Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (GAV) tritt am 1. Dezember 2010 in Kraft.