Justizverwaltungsvorschriften
Historie :
Sonderschlüsselaufgaben der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, der Justiz
RV d. JM vom 22. April 2013 (2325 - Z. 24)
in der Fassung vom 22. November 2022
Fassung vor Änderung durch RV d. JM vom 22. November 2022 (2325 - Z. 24)
Bezug : Nach Nummer 45 neue Nummer 46 und 47
45.
die Tätigkeit der Ausbilderin bzw. des Ausbilders der Auszubildenden zu Justizfachangestellten.
Fassung vor Änderung durch RV d. JM vom 22. November 2022
Bezug : Satzzeichen in Nummer 45
45.
die Tätigkeit der Ausbilderin bzw. des Ausbilders der Auszubildenden zu Justizfachangestellten.
Fassung vor Änderung durch RV d. JM vom 22. November 2022
Bezug : Satzzeichen in Nummer 45
45.
die Tätigkeit der Ausbilderin bzw. des Ausbilders der Auszubildenden zu Justizfachangestellten.
Fassung vor Änderung durch RV d. JM vom 17. Oktober 2018
Bezug : Abschnitt 1 II b) Nrn. 7, 22, 33, 34, 41
b)
Sachbearbeiteraufgaben im Sinne von Abschnitt I. b) sind:
1.
die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
2.
die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen, soweit nicht die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger zuständig ist (§ 20 Nrn. 12 und 13 RpflG) und soweit kein Vorbehalt nach § 5 Abs. 1 Nrn. 3 bis 5 der Geschäftsstellenordnung für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen (GStO) besteht,
3.
die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen in Strafsachen,
4.
die Vollstreckbarkeitsbescheinigungen in Strafsachen,
5.
die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen,
6.
in Nachlasssachen die Aufnahme von Nachlassinventaren,
7.
in Insolvenzsachen
a)
die Führung der Insolvenztabelle (§ 175 Abs. 2 der Insolvenzordnung),
b)
die Anbringung des Vermerks auf Wechseln und Schuldurkunden nach § 178 Abs. 2 Satz 3 der Insolvenzordnung,
8.
in Grundbuchsachen die der Grundbuchführerin oder dem Grundbuchführer bzw. der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 12 c der Grundbuchordnung zugewiesenen Geschäfte - mit Ausnahme der Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch oder den Grundakten und der Beglaubigung von Abschriften aus dem Grundbuch -,
9.
in Registersachen die der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bzw. der Registerführerin oder dem Registerführer obliegenden Geschäfte,
10.
die Bearbeitung der Angelegenheiten der Zwischenbeglaubigung von Unterschriften zum Zwecke der Legalisation und der Angelegenheiten der Erteilung der Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961,
11.
die Aufgaben der Kostenbeamtin oder des Kostenbeamten im Sinne der Kostenverfügung, jedoch bei den Staatsanwaltschaften (Fn 2) mit Ausnahme der Aufgaben der Kostenbeamtin oder des Kostenbeamten in Strafsachen (Fn 1),
12.
die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung von Elektronischen Kostenmarken (Nr. 7 der Bestimmungen über die Verwendung von Elektronischen Kostenmarken),
13.
die Prüfung der Verwendung bzw. des Zustands von Gerichtskostenstemplern (Nr. 12 der Bestimmungen über die Verwendung von Gerichtskostenstemplern),
14.
die Prüfungen nach der AV d. JM über Dienstsiegel und Dienststempel vom 8. November 2001 (5413 - I D. 6, JMBl. NRW S. 292) in der jeweils geltenden Fassung,
15.
die Prüfung der Liste der Überführungsstücke nach § 9 Nr. 5 der Aktenordnung,
16.
die Prüfung der Aufbewahrungsliste nach § 12 der Anweisung für die Behandlung der in amtlichen Gewahrsam gelangten Gegenstände - Gewahrsamssachenanweisung (AV d. JM vom 25. August 1981, 1454 - I B. 153, JMBl. NRW S. 218) in der jeweils geltenden Fassung,
17.
die Prüfung der Nachweisungen und Belege über die Vordrucke für Hypotheken-, Grund- und Rentenschuldbriefe nach § 30 Abs. 2 der Grundbuchgeschäftsanweisung,
18.
die Bearbeitung von Einzelangelegenheiten in Personalsachen aller Dienstzweige sowie der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, der Notarinnen und Notare, der Rechtsbeistände und der Schiedspersonen nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung, insbesondere die Anfertigung von Entwürfen für Berichte, Verfügungen, Dankschreiben, ferner die Berechnung der Dienstjubiläen sowie Aktenanforderungen,
19.
die Bearbeitung von Unterstützungs- und Vorschusssachen nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung,
20.
die Bearbeitung von Angelegenheiten des Haushalts- und Beschaffungswesens nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung,
21.
die Führung von Verzeichnissen nach den VV zu § 73 der Landeshaushaltsordnung und die Verwaltung der darin erfassten Bestände,
22.
die Führung der Haushaltsüberwachungslisten und der Haushaltskontrollen, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, in denen Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes die Bearbeitung übertragen worden ist; die Führung der Nachweisungen, Listen und Karteien, die der Bewirtschaftung der Plan- und Hilfsstellen dienen,
23.
die Verwaltung von großen Büchereien in den von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Oberlandesgerichte bestimmten Stellen,
24.
die Leitung der Aktenaussonderung nach Abschnitt II Nr. 3 der AV d. JM vom 7. November 2011 (1452 - I. 8, JMBl. NRW S. 345) in der jeweils geltenden Fassung,
25.
die Behandlung und Verwertung der Fundsachen,
26.
die Mitarbeit in Wohnungsfürsorgeangelegenheiten,
27.
die Aufstellung, Führung oder Auswertung von Statistiken und Übersichten nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung,
28.
die Fertigung von Verfügungsentwürfen jeder Art nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung,
29.
die Bescheinigung der Anzahl der Blätter in den Dienstregistern und Kassenbüchern der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher,
30.
die Unterstützung der Geschäftsleitung bei den Prüfungen der Geschäftsstelle und der Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten,
31.
die Entschädigungen der Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten einschließlich der sachlichen und rechnerischen Feststellungsbefugnis nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung,
32.
die Unterstützung der Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren und die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben der Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren (Nr. 9 der Anlage zur AV d. JM vom 10. Februar 2006, 2325 - I. 8, JMBl. NRW S. 62) in der jeweils geltenden Fassung,
33.
von den Aufgaben der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters bei Gerichtskassen und bei der Oberjustizkasse
a)
die Verfügung der Rückzahlung von Beträgen, die als Gebühren oder Strafen gebucht sind,
b)
die Stundung von Kostenforderungen bei Beträgen bis zu 1.000 Euro (Fn 1),
c)
die Entscheidung über die Niederschlagung von Kostenforderungen bis zu 500 Euro (Fn 1),
d)
die Pfändung und Einziehung von Arbeitseinkommen,
e)
der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft (Fn 1),
34.
die rechnerische und sachliche Feststellung der Rechnungsbelege und darüber hinausgehende Bearbeitung nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung betreffend
a)
Anträge auf Vergütungen und Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer und Anträge auf Entschädigungen und Vorschüsse für Zeuginnen, Zeugen, ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter und Dritte, auf Ersatz von Auslagen der zu Verteidigerinnen und Verteidigern bestellten Referendarinnen und Referendare sowie die Veranlassung der Wiedereinziehung der in diesen Bereichen zuviel gezahlten Beträge,
b)
Zahlungen für Betreuerinnen, Betreuer, Vormünder, Pflegerinnen, Pfleger und Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger,
c)
Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung nach der AV d. JM vom 30. Juni 2005 (5650 - Z. 20, JMBl. NRW S. 181) in der jeweils geltenden Fassung,
d)
sonstige Auslagen in Rechtssachen (Kapitel 04 210 Titel 532 10 UT 7),
e)
Kosten der Gefangenenbeförderung in Vorführungssachen,
f)
Entschädigungen, die an Betroffene in Straf- und Bußgeldverfahren zu leisten sind (Vordruck HKR 180),
g)
Trennungsentschädigungen,
h)
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
i)
Beihilfen,
j)
Abrechnung von Umzugskosten,
k)
Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten,
l)
Hausdienstvergütungen,
m)
Kosten für Zeugnisse der Gesundheitsämter, die der Arbeitgeber zu tragen hat,
n)
Vergütungen für eine Unterrichtstätigkeit,
o)
auf Anordnung zu gewährende Unfallfürsorgeleistungen nach §§ 30, 33 BeamtVG,
p)
Reisekosten in Verwaltungssachen,
q)
Auszahlungsanordnungen bei Schadensangelegenheiten nach § 83 LBG,
r)
die Vergütung der Prüfungstätigkeiten nach der RV d. JM vom 3. April 2003 (2223 - I C. 1.1) in der jeweils geltenden Fassung,
35.
die Aufgaben der Kraftfahrzeugsachbearbeitung,
36.
die Angelegenheiten der Hausverwaltung nach Weisung der Geschäftsleitung,
37.
die vorbereitende Tätigkeit bezüglich der Geschäftsprüfung der Schiedspersonen,
38.
die Vorbereitung der verwaltungsmäßigen Prüfung ein- und ausgehender Auslandsersuchen um Rechtshilfe gemäß § 9 ZRHO,
39.
die Änderungsmitteilungen an das Landesamt für Besoldung und Versorgung,
40.
die Bewirkung der von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden gemäß § 214 Abs. 1 und 2 StPO angeordneten Ladungen und die Herbeischaffung der als Beweismittel in Betracht kommenden Gegenstände zur Hauptverhandlung in den Fällen des § 214 Abs. 4 Satz 2 StPO,
41.
die zur Entlastung der Staatsanwälte dem mittleren Justizdienst übertragenen Geschäfte nach § 3 der AV d. JM vom 12. September 1983 (3013 - III A. 1, JMBl. NRW S. 229) in der jeweils geltenden Fassung,
Fassung vor Änderung durch RV d. JM vom 17. Oktober 2018
Bezug : Abschnitt 1 I.
1
I.
§ 3 der Funktionsgruppenverordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) lässt eine Überschreitung der Obergrenzen des § 26 Abs. 1 BBesG für Beamte des mittleren Dienstes zu, die
a)
überwiegend im Bereich der Ablaufplanung und Programmierung von Arbeitsverfahren unter Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungsmaschinen und Systemprogrammen verwendet werden (§ 3 Nr. 2 b),
b)
überwiegend Sachbearbeiteraufgaben wahrnehmen, die dem Eingangsamt des gehobenen Dienstes zugewiesen waren, die aber seit dem 1. April 1957 dem Spitzenamt des mittleren Dienstes übertragen worden sind, ohne dass sich Inhalt und Wertigkeit der Aufgaben wesentlich geändert haben (§ 3 Nr. 4).
Fassung vor Änderung durch RV d. JM vom 13. November 2013
Bezug : Abschnitt II. b) Nr. 11
11.
die Aufgaben der Kostenbeamtin oder des Kostenbeamten im Sinne der Kostenverfügung, jedoch mit Ausnahme der Aufgaben der Kostenbeamtin oder des Kostenbeamten in Strafsachen (Fn 1),
Fassung vor Änderung durch 8. Juli 2013
Bezug : II. b) Nr. 33 b), c) und e)
33.
b)
die Stundung von Kostenforderungen bei Beträgen bis zu 700 Euro,
c)
die Entscheidung über die Niederschlagung von Kostenforderungen bis zu 200 Euro,
e)
der Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung,
Fassung vor Änderung durch 8. Juli 2013
Bezug : II. b) Nr. 11
11.
die Aufgaben der Kostenbeamtin oder des Kostenbeamten im Sinne der Kostenverfügung, jedoch mit Ausnahme der Aufgaben der Kostenbeamtin oder des Kostenbeamten in Strafsachen betreffend Geldstrafen,