Historie :

Richtlinie über die Vergütung von Nebentätigkeit bei der Aus- und Fortbildung sowie der Erteilung von Rechtskundeunterricht in der Primarstufe und Sekundarstufe I
(Vergütungsrichtlinie Aus- und Fortbildung)
RV d.JM vom 18. Dezember 2024 (2103-V.3)
in der Fassung vom 23.06.2025


Fassung vor Änderung durch RV d.JM vom 23.06.2025 (2103-V.3)

Bezug : Neufassung Ziffer 3.2.1

 

 

3.2.1 Fortbildungsveranstaltungen für die Richterschaft, die Laufbahngruppe 2 sowie den Gerichtsvollzieherdienst und andere

Die Vergütung für Veranstaltungen, die sich auch an Teilnehmende aus der Richterschaft, aus der Laufbahngruppe 2, aus dem Allgemeinen Vollzugsdienst sowie aus dem Werkdienst, an Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher oder Tarifbeschäftigte, in einer der Laufbahngruppe 2 entsprechenden Entgeltgruppe richten, beträgt je Unterrichtsstunde:

<p align="right">47 Euro.

 (Fn 1)

 


Fußnoten :

   Fn1: Geändert durch RV d.JM vom 23.06.2025 (2103-V.3). Die Änderung tritt zum 01. Juli 2025 in Kraft.