Historie :

Einstufungsbestimmungen für
Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte
bei Justizvollzugsanstalten
RV d. JM vom 2. Juni 2005 (2104 - Z. 59)
in der Fassung vom 10. Oktober 2007


Fassung vor der Änderung durch RV vom 10.10.2007

Bezug : (I)

3
Die jeweilige Wertigkeit stellt das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen fest.