Justizverwaltungsvorschriften
Historie :
Einstufungsbestimmungen für
Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte
bei Justizvollzugsanstalten
RV d. JM vom 2. Juni 2005 (2104 - Z. 59)
in der Fassung vom 10. Oktober 2007
Fassung vor der Änderung durch RV vom 10.10.2007
Bezug : (I)
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Die jeweilige Wertigkeit stellt das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen fest.