Historie :

Bezeichnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)
nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
im Geschäftsbereich der Justiz
RV d. JM vom 26. April 2007 (2500 - Z. 108)
in der Fassung vom 25. Juli 2007


Fassung vor der Änderung durch RV d. JM vom 25.07.2007

Bezug : Bezeichnung
2.
Im Geschäftsbereich der Justiz sind deshalb nunmehr die nachfolgenden Bezeichnungen zu verwenden: