Justizverwaltungsvorschriften
Historie :
Rechtskundlicher Unterricht in der Sekundarstufe I
der allgemeinbildenden Schulen
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung (524-6.03.15.06-69885) und des
Justizministeriums (6124 - V. 1)
vom 19. September 2008 - JMBI. NW S. 256 -
in der Fassung vom 11. April 2013 - JMBl. NRW S. 104
Fassung vor Änderung durch Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Justizministeriums vom 11. April 2013
Bezug : Nr. 5
5.
Neben Lehrerinnen und Lehrern, die die Lehrbefähigung für das Fach Rechtswissenschaft in der Sekundarstufe II haben, kann den Unterricht erteilen, wer die zweite juristische Staatsprüfung abgelegt hat.