Historie :

Feststellung des Auszahlungsbelegs bei der Vergütung von
Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern,
Übersetzerinnen und Übersetzern
RV d. JM vom 21. Januar 2005 (5672 - Z. 10)
in der Fassung vom 29. März 2019


Fassung vor Änderung durch RV d. JM vom 29. März 2019

Bezug : Abschnitt 1.2.1, 1.2.2

 

1.2.1

Die Auszahlung erfolgt in dem automatisierten Verfahren HKR-TV.

1.2.2
Die Auszahlung ist in den Akten unter Angabe der HKR-TV-Nummer und der Sicherungsnummer in auffälliger Weise zu vermerken oder durch einen Ausdruck der erteilten Auszahlungsanordnung nachzuweisen.