Justizverwaltungsvorschriften
Historie :
Austausch von Entscheidungen nach § 57 a StGB und Vorlage
der Akten an das Beschwerdegericht
RV d. JM vom 4. Juni 1982 (4000 - III A. 118)
in der Fassung vom 11. Dezember 2019 (4000 - III. 118)
Fassung vor Änderung durch RV d. JM vom 11. Dezember 2019 (4000 - III. 118)
Bezug : Abschnitt III wird zu Abschnitt II
Diese RV tritt am 1. Juli 1982 in Kraft.
Fassung vor Änderung durch RV d. JM vom 11. Dezember 2019 (4000 - III. 118)
Bezug : Abschnitt II wird aufgehoben
1.
Die Präsidenten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln bitte ich, mir zwei Abdrucke von allen Entscheidungen über die Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe zuzuleiten, damit die Entscheidungspraxis der Gerichte bei Gnadenvorschlägen oder Stellungnahmen zu Gnadengesuchen an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen mit berücksichtigt werden kann.
2.
Den Generalstaatsanwalt in Hamm bitte ich, (Fn 1)den Präsidenten der Landgerichte Abdrucke aller Beschwerdeentscheidungen über die Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe zuzuleiten. Zwei Abdrucke bitte ich mir zu übersenden.