Justizverwaltungsvorschriften SucheInhalt systematischÜbersicht der Aktenzeichen 301Justizreform 3012Übertragung von Geschäften der Richter und Staatsanwälte auf die Rechtspfleger (Rechtspflegergesetz) 3013Entlastung der Richter und Beamten des höheren Dienstes durch Beamte des Bürodienstes und Entlastung der Richter und Beamten des höheren- und Bürodienstes durch die Kanzlei