Justizverwaltungsvorschriften

Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher
23.01.2024
Mitführen eines Reizstoffsprühgerätes zum Eigenschutz
von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern
sowie Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten der Justiz
RV d. JM vom 23. Januar 2024 (2344-Z.247)
(Diese Vorschrift steht im Internet nicht zur Verfügung.)
(Diese Vorschrift steht im Internet nicht zur Verfügung.)